Das
deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern
und Arbeitgebern
und unterliegt - nicht zuletzt durch
die sich fortentwickelnde Rechtsprechung - einem stetigen Wandel. Gerade in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten (Massenarbeitslosigkeit) ist dieses in vielen
Bereichen zum Schutze des Arbeitnehmers angelegte Recht von enormer Brisanz.
Wegen seiner
Wechselwirkung
und Überschneidung zu anderen Rechtsgebieten hat es sich zweifelsohne
zu einer Spezialmaterie entwickelt.
Wir
vertreten regelmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen
Verfahren und in gerichtlichen Streitsachen. Dabei verlieren wir auch die
emotional-persönlichen Gesichtspunkte eines solchen Verfahrens nicht
aus den Augen.