Kaum
ein anderes Rechtsgebiet hat den Gesetzgeber zu einer größeren
Vielzahl grundlegender Reformen veranlasst, als das Familienrecht.
Dadurch hat es sich zu einem umfangreichen Spezialgebiet,
mit vielfältigen Überschneidungen
zu anderen Rechtsgebieten, entwickelt. Seit 1997 tragen
wir dieser Gegebenheit Rechnung und sind schwerpunktmäßig
im Familienrecht tätig.
Regelmäßige Fortbildung ist für uns
selbstverständlich.
Rechtsanwalt Rainer Benninghoff ist Fachanwalt für Familienrecht.
Eine Bezeichnung, die nur an den Rechtsanwalt verliehen wird,
der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen
gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.
Wir
wissen, dass Mandanten sich häufig in emotionalen
Ausnahmesituationen befinden und gerade diese Umstände es häufig
nicht leicht machen, die Situation klar einzuschätzen und richtige Entscheidungen
zu treffen. Hier wollen wir beraten – fachlich kompetent, unabhängig,
mit Überzeugungskraft und Respekt. Das kostet
Zeit und Geduld, die wir gerne aufwenden.