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Ihr Anwalt für Familienrecht

Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat den Gesetzgeber zu einer größeren Vielzahl grundlegender Reformen veranlasst, als das Familienrecht. Dadurch hat es sich zu einem umfangreichen Spezialgebiet, mit vielfältigen Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten, entwickelt.

Seit 1997 tragen wir dieser Gegebenheit Rechnung und sind schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig. Regelmäßige Fortbildung ist für uns selbstverständlich. Rechtsanwalt Rainer Benninghoff ist Fachanwalt für Familienrecht. Eine Bezeichnung, die nur an den Rechtsanwalt verliehen wird, der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat.

Wir wissen, dass Mandanten sich häufig in emotionalen Ausnahmesituationen befinden und gerade diese Umstände es häufig nicht leicht machen, die Situation klar einzuschätzen und richtige Entscheidungen zu treffen. Hier wollen wir beraten – fachlich kompetent, unabhängig, mit Überzeugungskraft und Respekt. Das kostet Zeit und Geduld, die wir gerne für Sie aufwenden.

Die Schwerpunkte liegen eindeutig in den „klassischen Bereichen“: Also dem Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich, dem Kindes- und Ehegattenunterhalt, den hochsensiblen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, der Vermögensauseinandersetzung der Eheleute, insbesondere dem Zugewinnausgleich sowie dem Hausrat und Wohnungszuweisungsverfahren. In den letzten Jahren ist auch der Elternunterhalt verstärkt in den Blickpunkt geraten, also wenn Eltern (auch vertreten durch Sozialämter) ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Rainer Benninghoff, Fachanwalt für Familienrecht
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